Beitragsordnung des Rhodesian Ridgeback Care e.V.

I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§ 7, 8 und 10 der Vereinssatzung in der Fassung vom 1. Januar 2008 und der durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.03.2012 geänderten Fassung.

II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 1. Januar 2008 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
2. Die Beitragsordnung wird gem. § 7 Abs. 2 der Satzung im Vereinsorgan Fachforum www.r-bc.de des RBC e. V. bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.
3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

IV. Regelungen

1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt, solange bis durch die Mitgliederversammlung veränderte Beitragshöhen beschlossen werden.
2. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage zu dieser Beitragsordnung.
3. Der Vorstand ist befugt, Mitgliedern, die wegen wirtschaftlicher Notlage nicht in der Lage sind, die vollen Beiträge zu entrichten, diese auf Antrag ganz oder teilweise zu erlassen oder zu stunden.
4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriftenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
5. Bei Vereinseintritt beginnt die Beitragspflicht mit dem 1. des Monats, in dem das Mitglied aufgenommen wird.
6. Der Austritt aus dem Verein muss mit einer Frist von einem Monat schriftlich dem Schriftführer des Vereins erklärt werden. Der Austretende ist verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr voll zu entrichten.
7. Die Beiträge sind gebührenfrei auf das Vereinskonto zu überweisen. Die Bankverbindung lautet:

Inhaber: Rhodesian Ridgeback Care e.V.
Konto Nr. : 14 000 25308
Institut : Förde Sparkasse
BLZ : 210 501 70

Sofern das Mitglied den RBC e. V. ermächtigt hat den Mitgliedsbeitrag von seinem durch Kontonummer und Bankleitzahl bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen, wird der Folgebetrag im Januar des laufenden Jahres abgebucht.
8. Mitgliedsbeiträge werden mit Zugang der Annahmebestätigung des Aufnahmeantrages fällig. Die jährlichen Folgebeiträge müssen bis zum 31. Januar des laufenden Jahres auf dem Vereinskonto eingegangen sein.
9. Wer mit einem fälligen Jahresbeitrag vier Wochen in Verzug ist, ist vom Kassenwart unter Hinweis auf § 10 der Vereinssatzung mit angemessener Fristsetzung zu mahnen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Vorstand die Streichung des Betroffenen aus der Mitgliederliste verfügen. Gleiches gilt, wenn ein entsprechend säumiges Mitglied unbekannt verzogen ist.

Anlage (Abschn. IV, Ziff. 2 der Beitragsordnung)

Die Beiträge werden für die einzelnen Mitgliedergruppen in folgender Höhe erhoben:

Status der Mitgliedschaft Höhe des Beitrages
Ordentliche Mitglieder 55,00 € / Jahr
Fördermitglieder 55,00 € / Jahr
Ehrenmitglieder beitragsfrei*

Der Beitrag für das 2. Mitglied einer Familie oder Lebenspartnerschaft wird um 50% des jeweiligen Beitrages für ein ordentliches Mitglied ermäßigt.

* vgl.§ 7 Abs. 2 Vereinssatzung